Wer kümmert sich eigentlich um Wohnung, Ersparnisse und all die persönlichen Dinge, wenn Eltern nicht mehr da sind? In diesem Beitrag zu Erben und Vererben als Eltern sortiere ich für dich, was ohne Testament gilt, was in Patchworkfamilien anders ist und wo du Beratung findest.

Dieser Beitrag wurde am 29. Oktober 2026 veröffentlicht.

Anzeige: Dieser Beitrag ist in Kooperation mit der Kanzlei Lothar Wegener, Fachanwalt für Erbrecht in Würzburg, entstanden.

Das nächste Schuljahr, ein Umzug oder der Familienurlaub: Für vieles planst du früh. Aber was nach dem eigenen Tod mit Wohnung, Ersparnissen und persönlichen Dingen passieren soll, bleibt oft liegen.

Gerade wenn deine Kinder noch klein sind oder zu deiner Familie auch Stiefkinder gehören, lohnt sich aber ein Blick darauf. Denn das Gesetz schaut auf rechtliche Beziehungen. Und die passen nicht immer zu dem, was bei euch im Alltag selbstverständlich ist.

Ein Thema, das keiner gern anpackt, und trotzdem eines, das Familien entlastet, wenn es geklärt ist. Deshalb habe ich es für dich hier aufgenommen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt dir einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Hände mehrere Personen einer Erbfolge
Bildquelle: unsplash.com

Erben und Vererben als Eltern: Was gilt, wenn es kein Testament gibt?

Ohne wirksames Testament und ohne Erbvertrag entscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wer erbt. Zu den gesetzlichen Erben können deine Kinder und dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin gehören. Wer wie viel bekommt, hängt von mehreren Dingen ab: Welche Angehörigen gibt es? In welchem Güterstand habt ihr als Ehepaar gelebt? Eine Formel, die für jede Familie passt, gibt es deshalb nicht.

Hilfreich ist diese Frage: Passt die gesetzliche Verteilung zu dem, was wir uns für unsere Familie wünschen?

Vielleicht soll der überlebende Elternteil in der gemeinsamen Wohnung bleiben können, und die Kinder sollen trotzdem gut abgesichert sein. Oder es gibt Vermögen, das sich nicht einfach aufteilen lässt. Solche Wünsche regelt das Gesetz nicht automatisch so, wie ihr es am Küchentisch besprochen hättet.

Wenn du deine persönliche Situation einordnen möchtest, kann ein Fachanwalt für Erbrecht in Würzburg wie Lothar Wegener dich unterstützen.

Patchworkfamilie: Nähe allein macht noch keinen Erben

In vielen Familien teilen Kinder und Stiefeltern jahrelang den Alltag. Fürs Erbrecht zählt diese Nähe aber nicht automatisch: Ein Stiefkind wird nicht allein dadurch gesetzlicher Erbe, dass sein Elternteil den Stiefelternteil geheiratet hat. Anders sieht es aus, wenn das Kind adoptiert wurde.

Ein Beispiel: Eine Mutter lebt mit ihrem Kind und ihrem neuen Ehemann zusammen. Er kümmert sich liebevoll um das Kind, ist aber rechtlich weder Vater noch Adoptivvater. Stirbt er, ohne etwas geregelt zu haben, bekommt das Kind nicht schon deshalb einen gesetzlichen Erbteil von ihm, weil ihr als Familie zusammengelebt habt.

Umgekehrt können Kinder aus einer früheren Beziehung gesetzliche Erben ihres rechtlichen Elternteils sein, auch wenn sie nicht im selben Haushalt wohnen.

Wenn du alle Kinder in eurer Patchworkfamilie bedenken möchtest, schau deshalb zuerst: Zu wem besteht welche rechtliche Eltern-Kind-Beziehung? Wer es anders möchte, muss das bewusst und wirksam festlegen.

Wie sich der Alltag nach einer Trennung regelt, liest du in meinem Beitrag Kinderalltag nach einer Trennung: Umgang und gemeinsame Sorge verständlich einordnen.

Wenn Kinder erben: Wer kümmert sich um das Geld?

Auch ein kleines Kind kann erben. Dann stellen sich ganz praktische Fragen:

  • Wer kümmert sich um das geerbte Vermögen, solange das Kind minderjährig ist?
  • Wie wird entschieden, wenn mehrere Personen gemeinsam erben, zum Beispiel ein Haus?

Wichtig: Dass dein Kind Erbe ist, und wer sein Vermögen verwaltet, sind zwei verschiedene Dinge. Eltern übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Vertretung Aufgaben für ihr Kind. Welche Befugnisse das im konkreten Fall sind, hängt von den Umständen ab.

Denk bei der Vorsorge also nicht nur an die Höhe des Erbteils. Gehören ein Haus, Konten und laufende Verpflichtungen zum Nachlass, ist die Abwicklung aufwendiger als bei einem überschaubaren Geldbetrag. Auch eine Erbengemeinschaft mit minderjährigen Beteiligten braucht Abstimmung.

Du kannst dich deshalb fragen: Wer wäre im Erbfall beteiligt, und welche Entscheidungen kämen dann auf die Familie zu? Aus „Ich will für die Kinder vorsorgen” wird so ein konkreter Plan für eure Familie.

Testament: Deine Wünsche schwarz auf weiß

Beim Erben und Vererben als Eltern kannst du mit einem Testament festhalten, was von der gesetzlichen Regelung abweicht. Es muss aber wirksam errichtet und eindeutig formuliert sein. Ein Satz wie „Alle sollen etwas bekommen” beantwortet noch nicht, wer Erbe wird und wie sich verschiedene Wünsche vertragen.

Besonders bei einer gemeinsamen Wohnung oder mehreren Kindern lohnt sich der genaue Blick:

  • Soll eine Person die Immobilie bekommen?
  • Wie sollen die anderen berücksichtigt werden?

Solche Fragen besprichst du viel entspannter in Ruhe als unter dem Druck eines Erbfalls.

Und: Ein Testament muss nicht für immer gleich bleiben. Eine Geburt, eine neue Partnerschaft, eine Trennung oder ein verändertes Vermögen sind gute Anlässe, es noch einmal durchzusehen. Stimmen die genannten Personen noch? Passen deine Wünsche noch zur heutigen Familie?

Ein Testament nimmt deinen Angehörigen nicht jedes schwierige Gespräch ab. Aber klare Regelungen helfen ihnen zu verstehen, was du dir gewünscht hast.

Pflichtteil: Auch Wünsche haben Grenzen

Ein Testament gibt dir viel Spielraum, setzt die Rechte naher Angehöriger aber nicht beliebig außer Kraft. Wird zum Beispiel ein Kind oder dein Ehepartner von der Erbfolge ausgeschlossen, kann ein Pflichtteilsanspruch bestehen.

Der Pflichtteil nach § 2303 BGB beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist grundsätzlich ein Anspruch auf Geld, nicht auf einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass. Wie hoch er ausfällt, lässt sich erst sagen, wenn Erbfolge und Nachlass bekannt sind.

Das ist besonders wichtig, wenn du ein Kind stärker bedenken möchtest als ein anderes oder in einer Patchworkfamilie verschiedene Interessen unter einen Hut bringen willst. Fair sein zu wollen und die rechtliche Wirkung einer Formulierung sind nicht immer dasselbe. Denk Pflichtteilsansprüche deshalb von Anfang an mit, vor allem wenn ein großer Teil des Vermögens in einer Immobilie steckt und ein Geldanspruch erfüllt werden müsste.

Wann lohnt sich eine individuelle Beratung?

Ein guter erster Schritt: Schreib deine Familienkonstellation einmal auf.

  • Wer ist mit wem rechtlich verwandt oder verheiratet?
  • Gibt es Kinder aus früheren Beziehungen, minderjährige Erben oder schon ein Testament?
  • Was gehört zum Vermögen?
  • Welche Wünsche sind dir besonders wichtig?

So siehst du schnell, wo die gesetzliche Erbfolge von deinen Vorstellungen abweichen könnte.

Vor allem bei Patchworkfamilien, Immobilien, mehreren möglichen Erben oder Vermögen im Ausland kann eine persönliche rechtliche Einordnung sinnvoll sein. Eine erbrechtliche Beratung, wie sie zum Beispiel die Anwaltskanzlei Lothar Wegener in Würzburg anbietet, schaut gemeinsam auf eure familiären Verhältnisse, deine Wünsche und mögliche Pflichtteilsansprüche.

Du musst dafür noch keine fertige Lösung im Kopf haben. Oft hilft es schon, vorhandene Dokumente zu sichten und offene Fragen zu klären. So kannst du früh Regelungen treffen, die zu eurer Familie passen und deinen Liebsten im Ernstfall Orientierung geben.

Wer beim Erben und Vererben als Eltern früh Klarheit schafft, entlastet die ganze Familie.

👉🏼 Welche Frage zu Umgang und Sorgerecht fehlt dir noch?

Schreib mir gern in die Kommentare, welche Fragen dich beschäftigen. Vielleicht wächst daraus ein weiterer Beitrag für Familien in Würzburg und Umgebung. Persönliche Details musst du dafür nicht verraten, eine allgemeine Frage genügt. Bitte hab Verständnis, dass ich im Blog keine Rechtsberatung geben kann. Für deinen Einzelfall findest du oben im Beitrag passende Anlaufstellen. 🌈

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