Echtheit von Bewertungen

Vielleicht hast du schon gehört, dass sich zum 28. Mai 2022 durch die Omnibus-Richtlinie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ändert. Wer mit Bewertungen wirbt, muss ab jetzt deutlich veränderte rechtliche Vorgaben beachten.

Unter anderem werden neue Informationspflichten zur Sicherstellung der Authentizität von Kundenbewertungen eingeführt, die Unternehmen kennen müssen.

Diese neue Informationspflicht ist in § 5b Abs. 3 UWG geregelt. Sie lautet:

„Macht ein Unternehmer Bewertungen zugänglich, die Verbraucher im Hinblick auf Waren oder Dienstleistungen vorgenommen haben, so gelten als wesentlich Informationen darüber, ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben.“

Da ich auf direkt auf meiner eigenen Internetseite die Abgabe von Bewertungen ermögliche und ebenfalls aktiv auf externe Bewertungen verweise, muss ich dich durch das … darüber informieren, ob und ggf. welche Prüfmechanismen ich einsetze, um die Authentizität der einzelnen Bewertungen sicherzustellen.

Was versteht man unter authentischen Bewertungen?

Verbraucherbewertungen sind authentischer, je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Bewertungen tatsächlich von einem echten Verbraucher stammen.

Bewertungen gewinnen umso mehr an Authentizität, je wahrscheinlicher es ist, dass die einzelne Bewertung von einem Menschen verfasst wurde. Dies kann zum Beispiel anhand der Qualität der Bewertung erfolgen. Je kritischer sich die Bewertung mit den Vor- und Nachteilen eines Produktes oder einer Dienstleistung auseinandersetzt, desto glaubwürdiger wird sie. Auch die Offenlegung etwaiger Gegenleistungen für die Bewertungsabgabe (z.B. virtuelle Punkte oder Wertgutscheine) können die Authentizität einer Bewertung fördern.

Je klarer die Umstände sind, unter denen eine dargestellte Verbraucherbewertung zustande gekommen ist, desto zutreffender wird die Einschätzung interessierter Kunden sein, ob und in welchem Maße Sie die Bewertung in ihre Kaufentscheidung einfließen lassen möchten.

 

Was sind Authentifikationskontrollen und welche Infos müssen offengelegt werden?

Unter dem Begriff Authentifikationskontrolle versteht man alle Prozesse und Verfahren, die zur Überprüfung der Echtheit von Verbraucherbewertungen ergriffen werden. Als Authentitfikationskontrollmaßnahmen kommen diverse automatisierte und manuelle Bewertungsfilter in Betracht, soweit sich diese direkt oder indirekt mit der Plausibilität einer Bewertung auseinandersetzen. Die Plausibilitätsprüfung kann sich u.a. auf den Inhalt der Bewertung, die Umstände der Bewertungsabgabe oder die Bewertungshistorie eines Nutzeraccounts beziehen.

Neben der Information, ob überhaupt eine Authentifikationskontrolle stattfindet, muss die genaue Art und Weise der Kontrolle beschrieben werden.

 

Wer kann wie und weshalb eine Bewertung hinterlassen?

Sie müssen eindeutige Informationen darüber bereitstellen, unter welchen Voraussetzungen Bewertungen bei ihnen abgegeben werden können und was mit den einzelnen Bewertungen im Rahmen dieser Kontrollmaßnahmen geschieht, sprich, wie mit diesen weiter verfahren wird. Das bedeutet, Sie müssen die Kriterien veröffentlichen, nach denen Bewertungen aussortiert und veröffentlicht werden.

 

Wie verhindern, suchen und entfernen wir unauthentische Bewertungen?

Außerdem muss darüber informiert werden, ob positive und negative Bewertungen in gleicher Art und Weise veröffentlicht werden. Falls beispielsweise negative Bewertungen häufiger auf ihre Plausibilität hin überprüft und aussortiert werden als positive, muss das mitgeteilt werden.

Wie und wo muss ich die Pflichtinformationen auf meiner Internetseite anzeigen?

Um für dich diese Pflichtinfos gemäß § 5a Abs. 2 UWG so übersichtlich und einfach wie möglich zugänglich zu gestalten, findest du sie über einen Link direkt unter den einzelnen Bewertungen abrufbar.

Außerdem habe in der unteren Navigationsleiste einen Verweis mit „Informationen zur Authentizität von Bewertungen“ angelegt.

 

Meine Authentifikationskontrollmaßnahme von Bewertungen

Ich verwende manuelle Prüfmechanismen von vorgefilterten, gemeldeten oder negativen Bewertungen

  • Ausschließliche manuelle Überprüfung: Jede eingehende Bewertung wird bei mir manuell gesichtet und überprüft. Hierbei überprüfe ich den Inhalt der Bewertung u.a. nach logischen Widersprüchen und anderen Auffälligkeiten.
  • Kundeninitiierte Überprüfung: Jeder Besucher meiner Internetseite hat die Möglichkeit, mir auffällige Bewertungen mithilfe des Flaggen-Buttons unter optionaler Nennung von Gründen zu melden.
  • Manuelle Stichproben: Nach denselben Maßstäben führe ich auch stichprobenartige Überprüfungen einzelner Kommentare durch, welche noch nicht anderweitig vorgefiltert wurden.

Sobald eine Bewertung aufgrund meiner Prüfmechanismen Auffälligkeiten enthält, schließt sich eine eingehende manuelle Überprüfung der jeweiligen Einzelfälle an.

Alle auf diese Art und Weise herausgefilterten oder gemeldeten Bewertungen werden von mir sowohl anhand meiner Bewertungsrichtlinie überprüft als auch einer generellen Plausibilitätskontrolle unterzogen.

Für die Plausibilitätskontrolle berücksichtige ich das gesamte Bewertungsverhalten des Kunden und nehmen auch Einblick in den Inhalt und die Metadaten (z.B. IP-Adresse, Geräte-ID, Datum) der Bewertung. Hierbei überprüfe ich, ob Erwerb und Bewertung des Produkts in zeitlichem und räumlichem Verhältnis zueinanderstehen und ob inhaltliche Widersprüche bestehen. Dadurch gehe ich der Frage nach, ob der Kunde das Produkt tatsächlich genutzt hat.

  • Beispiel: Ein Kunde gibt bereits einen Tag, bevor ihm die Ware zugestellt wurde, eine Bewertung über das Produkt ab oder behauptet, es bereits seit einem Monat zu benutzen, obwohl der Kauf erst eine Woche zurückliegt.

Aus dem Inhalt der Bewertungen ergibt sich, dass die Bewertung nicht mit dem bewerteten Produkt übereinstimmen kann.

Sodann versuche ich, mit den Verfassern von solch auffälligen Bewertungen in Kontakt zu treten, um die Aussagen in deren Bewertung gegebenenfalls verifizieren zu können. Klären sich die Umstände auf, wird die Bewertung dementsprechend angepasst. Bleiben die Umstände für die Bewertungsabgabe zu vage und unklar, bleibt die entsprechende Bewertung herausgefiltert. Sie wird nicht weiter angezeigt oder gar nicht erst veröffentlicht.

Alle auf diese Art und Weise herausgefilterten Bewertungen fließen nicht in die dargestellte Gesamtwertung ein.

Eine strengere Filterung negativer oder Bevorzugung von positiven Bewertungen findet nicht statt. Solange eine Bewertung den oben genannten Kriterien entspricht, wird sie ungeachtet dessen, ob sie wohlwollend, kritisch oder gar abwertend formuliert ist, gleichwertig veröffentlicht.

  • Bewertungsrichtlinie (Optional): Ich freue mich sehr, wenn du meine Produkte bewerten möchtest. Damit deine Bewertung veröffentlicht werden kann, bitten ich dich, bei Abgabe der Bewertung folgende Richtlinien zu beachten:
    – Die Bewertung darf selbstverständlich deine Meinung und ggf. Kritik enthalten. Jegliche Form von Diskriminierung und Beleidigungen werden dagegen nicht toleriert.
    – Es ist nicht erlaubt, Werbung für andere Produkte in Bewertungen zu hinterlassen.
    – Ich erlauben keine Bewertungen von sog. Produkttestern. Sie dürfen für die Bewertung keine finanzielle Gegenleistung von Dritten erhalten haben.
    – Bewertungen müssen auf deinen Erfahrungen mit dem Produkt beruhen und der Wahrheit entsprechen. Jegliche Form von unwahren Behauptungen und Manipulationsversuchen werden nicht geduldet.
    – Bei Verstößen gegen meine Bewertungsrichtlinie behalte ich mir vor, Nutzeraccounts sowie von diesen abgegebene Bewertungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

 

Was gilt für Bestandsbewertungen?

Bestandsbewertungen, die vor dem 28.05.2022 abgegeben wurden, sind ebenfalls von den Nummern 23b und 23c des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG betroffen.

Dies hat zur Folge, dass alle Bewertungen, die vor Einführung von Authentifikationskontrollen zugunsten meines Unternehmens generiert wurden, entweder nicht weiter auf der Internetseite angezeigt oder zumindest mit einem deutlichen Hinweis versehen werden müssen, wonach es sich um nicht überprüfte Bewertungen handelt.

 

Quelle: https://www.ra-plutte.de/recht-faq-muster-werbung-mit-bewertungen-ab-28-05-2022/#muster

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